Grundseminar für Europäische Betriebsräte und SE-Betriebsräte
22. bis 25. April 2025, Schloss Montabaur (Deutsch/Englisch)
Seit 2009 führen wir einmal im Jahr unser Grundseminar durch: die EBR-Schnuppertage für Einsteiger und das Konsultationsseminar für Fortgeschrittene. Einige der Teilnehmer haben die Gründung eines Europäischen Betriebrates noch vor sich, andere wollen sich über die Ausgestaltung transnationaler Konsultationsverfahren informieren. Ein Seminarbaustein befasst sich mit der Betriebsverfassung und dem Tarifvertragswesen in den wichtigsten EU-Ländern.
- Das Programm zum Download
- Bericht vom letzten Seminar in Montabaur
- Ausführlicher Bericht mit Interviews von Seminarteilnehmern
Seminarprogramm:
Die praktische Arbeit eines EBR
Europäische Betriebsräte gibt es schon seit 25 Jahren. Anders als das Betriebsverfassungsgesetz enthält die EBR-Richtlinie jedoch keine zwingenden Vorgaben über Zusammensetzung und Arbeitsweise des Gremiums. Die Betriebsparteien genießen eine große Freiheit bei der Ausgestaltung aller Detailfragen, die in einer europaweiten Betriebsvereinbarung (EBR-Vereinbarung) schriftlich niederzulegen sind.
- Einführung: die aktuelle EBR-Landschaft
- Die rechtliche Grundlage (EU-Richtlinie und nationale Umsetzungsgesetze)
- Wie organisieren Europäische Betriebsräte ihre Arbeit?
- Wie können die lokalen Betriebsräte der einzelnen Länder eingebunden werden?
- Handlungsmöglichkeiten des EBR bei Umstrukturierungen
- Für wen gelten die gesetzlichen Mindeststandards und für wen gelten sie nicht?
- Was ist von der Rechtsprechung zu erwarten?
Betriebsverfassung in den EU-Ländern
Will ein Betriebsrat in einem international tätigen Unternehmen mit Arbeitnehmervertretern in anderen Ländern zusammenarbeiten, sind neben Sprachhürden auch interkulturelle Verständigungsprobleme zu überwinden. Grundkenntnisse des jeweiligen Arbeitsrechts und der Mitbestimmungskulturen sind unabdingbar. In diesem Seminarbaustein werden die verschiedenen Modelle der Interessenvertretung am Arbeitsplatz behandelt (Schwerpunkte: Frankreich und Großbritannien).
- Welche Aufgaben haben betriebliche Arbeitnehmervertreter in anderen Ländern?
- Welche Modelle von Interessenvertretungen gibt es?
- Wie arbeiten Betriebsräte, wenn sie keine Mitbestimmungsrechte haben?
- Wie stehen die Arbeitgeber zu ihrem Betriebsrat?
Das Kerngeschäft des EBR: Unterrichtung und Anhörung
Die Blaupause der EBR-Richtlinie orientiert sich nicht an der deutschen Mitbestimmung, sondern an der französischen Philosophie von Unterrichtung und Anhörung. Daher bewegen sich französisch geprägte Europäische Betriebsräte auf gewohntem Terrain und nutzen ihre Rechte am stärksten. Sie analysieren sämtliche betriebswirtschaftliche Daten mit Unterstützung von Beratern, bevor sie ihre Stellungnahme abgeben. Was können nicht-französische Betriebsräte davon lernen?
- Definition und praktische Ausgestaltung von Unterrichtung und Anhörung laut EU-Richtlinie
- Die Merkmale eines profunden Konsultationsverfahrens à la française
- Arbeitsgruppen: Vorgehen bei einer Umstrukturierung anhand einer Fallstudie aus der Praxis
- Wie können im Rahmen der Anhörung Alternativszenarien entwickelt werden?
- Entwicklung eines Berichts- und Alarmsystems
Baustein für Einsteiger(nur auf Wunsch, bitte bei der Anmeldung vermerken)
|
Unsere Referenten:
Dr. Werner Altmeyer
Geschäftsführer der EWC Academy
Joachim Gschwendtner
Stellvertretender Vorsitzender des Europäischen Betriebsrates im britischen Telekommunikationsunternehmen BT
Udo Verzagt
Ehemaliger Vorsitzender des Europäischen Betriebsrates von Hewlett-Packard
Rainer Appel
Betriebswirtschaftlicher Berater der EWC Academy