Optimierung der EBR-Arbeit
Ist die Vereinbarung zur Bildung des Europäischen Betriebsrates unterschrieben, fängt die Alltagsarbeit an. Wichtig ist, den Kontakt unter den Delegierten aus allen beteiligten Länder zu festigen und einen gemeinsamen Standpunkt gegenüber der Konzernleitung zu entwickeln. Um interkulturelle Mißverständnisse zu vermeiden und ein tragfähiges Miteinander zu entwickeln, ist eine vertiefte Kenntnis der Arbeitsbeziehungen und der Betriebsverfassung der beteiligten Länder erforderlich.
- Die Betriebsverfassung in Westeuropa → kurzer Überblick
- Die Entstehung von Betriebsräten in Mittel- und Osteuropa → kurzer Rückblick
Viele Europäische Betriebsräte führen vor oder nach ihren Plenarsitzungen oder im Lenkungsausschuss Seminartage durch, die von unseren Trainern gestaltet werden können. Thematische Vorschläge gibt es auf unseren → Seminarseiten.
Wichtig sind klare Regeln der internen Zusammenarbeit. Welche Rolle sollen Lenkungsausschuss und Plenum spielen? Welche Modalitäten gelten für Wahlen und Beschlussfassungen? Diese Fragen können in einer Geschäftsordnung geregelt werden. → weitere Informationen zur Geschäftsordnung
Die Arbeit des Lenkungsausschusses hat eine besondere Bedeutung
Zwischen den Plenarsitzungen übernimmt der Lenkungsausschuss die tägliche Arbeit und ist erster Ansprechpartner des Managements bei Umstrukturierungen. Die neue EU-Richtlinie sagt, dass für ihn "Bedingungen gelten müssen, die ihm die regelmäßige Wahrnehmung seiner Aufgaben ermöglichen." Die Anzahl der Sitzungen ist nicht fixiert, was einen großen Ermessensspielraum eröffnet. Erforderlich sind regelmäßige Kontakte mit den nationalen Arbeitnehmervertretern (wo es diese nicht gibt: mit den einzelnen Arbeitnehmern), und zwar auch in solchen Standorten, die nicht direkt im EBR vertreten sind. → weitere Informationen über die Arbeit des Lenkungsausschusses
Europäische Betriebsräte haben Anspruch auf externe Sachverständige
Die subsidiären Vorschriften sehen mindestens einen bezahlten, externen Sachverständigen für jede Sitzung vor. Dabei muss es sich nicht um eine Einzelperson handeln. Ein "Sachverständiger" kann auch eine juristische Person sein, also eine Beratungsfirma. In Frankreich wird dies seit vielen Jahren schon so praktiziert. → Hintergrundbericht über Betriebsräteberatung in Frankreich
Eine Beratungsfirma wie beispielsweise die EWC Academy arbeitet dann gegebenenfalls mit mehreren Beratern zu unterschiedlichen Themenfeldern für einen einzelnen Europäischen Betriebsrat. Juristische, betriebswirtschaftliche und interkulturelle Beratung gehört dazu, im besonderen Maße aber auch die Begleitung von Konsultationsverfahren. → weitere Informationen über Konsultationsverfahren im EBR
Unsere Unterstützung als Sachverständige beinhaltet:
- Planung eines optimalen Ablaufs von EBR-Sitzungen (Tagesordnung, Sitzungsleitung, Diskussion mit der Unternehmensleitung etc.)
- Regelmäßige Teilnahme an bzw. Moderation von EBR-Sitzungen
- Beratung des Lenkungsausschusses zur Verbesserung der EBR-Arbeit
- Anregungen zur inhaltlichen Arbeit im Vergleich mit anderen Unternehmen
- Aktuelle Informationen über neue gesetzliche Entwicklungen und Gerichtsverfahren
- Einbeziehung neuer Länder/neuer Delegierter in die Arbeit des EBR
- Entwicklung von Arbeitsprogrammen (z. B. Arbeitszeit, Arbeitsschutz, Gleichstellung, Aus- und Weiterbildung, soziale Unternehmensverantwortung)
- Umgang mit Managementkonzepten wie Outsourcing, Betriebsaufspaltungen, Fusionen etc.
Zwei Beispiele aus unserer Arbeit
Im Juni 2012 entwickelte der SE-Betriebsrat der Donata Holding SE bei einer Projekttagung in Budapest (Foto) ein internetbasiertes Berichtssystem für betriebswirtschaftliche Daten und Personalkennzahlen. Ziel dieses Werkzeugs ist die bessere Nutzung der Rechte des SE-Betriebsrates auf Unterrichtung und Anhörung zu einem frühen Zeitpunkt im Vorfeld von grenzüberschreitenden Umstrukturierungen.
Im April 2018 kam der neugewählte Europäische Betriebsrat von Mayr-Melnhof Packaging zu seiner ersten Plenarsitzung in Wien zusammen (Foto). Er arbeitet auf Basis der subsidiären Bestimmungen, nachdem Verhandlungen über eine Überarbeitung der alten "freiwilligen" EBR-Vereinbarung gescheitert waren. Mit Unterstützung der EWC Academy wurden die neue rechtliche Grundlage seiner Arbeit analysiert und der Ablauf eines Konsultationsverfahrens erarbeitet.
Weitere Beispiele:
→ Unilever → Johnson & Johnson → Generali → Seiko Epson → Ingersoll Rand → BCD Travel