Vereinbarungstexte rund um EBR und SE


Seit 1985 wurden 1.662 Europäische Betriebsräte und SE-Betriebsräte gegründet. Aufgrund von Unternehmensfusionen hat sich deren Zahl bis Juni 2022 wieder auf 1.208 verringert.
 
Hier sind einige Statistiken sowie Informationen rund um die Errichtung eines EBR:
 
Statistiken und Datenanalysen
 
Mustertexte für EBR-Vereinbarungen und Geschäftsordnungen

Entwurf einer EBR-Vereinbarung
Mustertext der ver.di-Bundesverwaltung
Entwurf einer EBR-Vereinbarung
Mustertext des Europäischen Gewerkschaftsbundes
Geschäftsordnung für den EBR
Beitrag in der Zeitschrift "Arbeitsrecht im Betrieb"
Entwurf einer EBR-Geschäftsordnung
Mustertext von Prof. Däubler
Beispiel einer EBR-Geschäftsordnung
Geschäftsordnung des EBR der Frauenthal Holding AG
 
Deutschsprachige EBR-Vereinbarungen verschiedener Unternehmen
(siehe auch weitere Beispiele auf Englisch und Französisch)

Autogrill
(Unterzeichnung: 2010, anwendbares Recht: Italien)
Bahlsen (2004, Deutschland)
Bauer-Verlagsgruppe (2006, Deutschland)
Deutsche Bahn (2012, Deutschland)
Deutsche Post DHL (2012, Deutschland)
Électricité de France (2005, Frankreich)
EVN (2007, Österreich)
Ferrero (2015, Italien)
Forbo (2003, Deutschland)
Frauenthal (2008, Österreich)
GeoPost (2008, Frankreich)
Hochtief (1996, Deutschland)
ISS (2002, Dänemark)
Lhoist (2000, Belgien)
Linde (2007, Deutschland)
LSG Sky Chefs (2004, Deutschland)
Roche (2000, Schweiz)
RTL Group (2001, Luxemburg)
Sanofi (2005, Frankreich)
Stadtwerke Leipzig (2005, Deutschland)
Sterling Fluid Systems (2001, Niederlande)
Stryker (2001, Deutschland)
Trane (ehemals American Standard)
(2005, Niederlande)
UniCredit (2007, Italien)
Voest-Alpine Stahl (2001, Österreich)


Online-Datenbanken

Das Europäische Gewerkschaftsinstitut (ETUI) bietet die Möglichkeit, die Namen von EBR-fähigen Unternehmen und die Inhalte von EBR-Vereinbarungen online zu recherchieren.

EBR-Datenbank des ETUI


Gemeinsam mit der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) hat die Europäische Kommission eine Online-Datenbank eingerichtet. Dort sind Texte von Betriebsvereinbarungen abrufbar, die zwischen Europäischen Betriebsräten bzw. Gewerkschaften und der zentralen Leitung abgeschlossen wurden. Dabei handelt sich um Abkommen, die mehr als ein Land betreffen und inhaltliche Fragen regeln: soziale Mindeststandards, Chancengleichheit, Arbeitsschutz oder die Folgen von Umstrukturierungen.

Datenbank zu transnationalen Betriebsvereinbarungen

Abkommen zur Restrukturierung und strategischen Personalplanung

Obwohl der Gesetzgeber dem EBR nur das Recht auf Unterrichtung und Anhörung zugesteht, handeln immer mehr Arbeitnehmervertreter mit der Konzernleitung Grundsätze über grenzüberschreitende Betriebsänderungen und verschiedene Aspekte der Personalplanung aus. Bei Volkswagen, Renault und Unilever gelten die Abkommen sogar weltweit.
 
Alstom (2011)
Alstom + Schneider Electric (2010)
ArcelorMittal (2009)
Areva (Chancengleicheit, 2006)
Areva (Berufliche Entwicklung, 2011)
Axa (Antizipation von Betriebsänderungen, 2011)
DBApparel (Antizipation von Betriebsänderungen, 2010)
GdF Suez (Beschäftigungs- und Kompetenzplanung, 2010)
GdF Suez (Gleichstellung von Frauen und Männern, 2012)
GdF Suez (Lebensqualität am Arbeitsplatz, 2014)
Inditex (Digitale Transformation, 2020)
PPR (Demographievereinbarung, 2008)
Renault (Kompetenzentwicklung, 2019)
RWE Energy (2007)
Safran (Kompetenz- und Karriereentwicklung, 2015)
Safran (Berufliche Eingliederung junger Menschen, 2016)
Schneider Electric (Vorausschauendes Veränderungsmanagement, 2007)
Suez Environnement (Gleichstellung von Frauen und Männern, 2015)
Thales (Berufliche Weiterentwicklung, 2010)
Unilever (Nachhaltige Beschäftigung in der Fertigung, 2019)
Volkswagen (Charta der Arbeitsbeziehungen, 2009)

Abkommen über Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz und Umweltschutz

In einigen Unternehmen wurden europaweite Vereinbarungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz unterzeichnet, bei Danone gilt sie sogar weltweit. Bei Vinci konnte der EBR weltweit geltende Umweltleitlinien durchsetzen.

Barilla (2017)
Danone (2011)
Etex (2010)
GdF Suez (2010)
Rheinmetall (2012)
Suez Environnement (2014)
ThyssenKrupp Elevator (2012)
Vinci (2020)
 
Europaweiter Verhaltenskodex und Regelungen zur Leiharbeit
 
Recticel (2010)
Volkswagen (2012)

Abkommen gegen sexuelle Belästigung

Unilever (2016)
Arla Foods (2019)
 
Vereinbarungen zur sozialen Unternehmensverantwortung (Code of Conduct)

Immer mehr Arbeitnehmervertretungen vereinbaren soziale Mindeststandards mit der Konzernleitung. Obwohl der Geltungsbereich solcher internationaler Rahmenabkommen meist über Europa hinausgeht, spielen auch Europäische Betriebsräte eine wichtige Rolle in den Verhandlungen.

Airbus (ehemals EADS, 2005)
Arcelor (2005)
BMW (2005)
Bosch (2004)
Carrefour (2000)
Crédit Agricole (2019)
Daimler Truck (2022)
Danone (2016)
Elanders (2009)
Électricité de France (2018)
Engie (2022)
GEA (2003)
General Motors (2002)
Generali (2006)
GeoPost (2013)
ISS (2008)
Leoni (2003)
MAN (2012)
Metro (2013) 
Pfleiderer (2010)
Prym (2004)
PSA Peugeot Citroën (2010)
Quebecor (2007)
Renault (2013) 
Rheinmetall (2003)
Röchling (2005)
Schwan-Stabilo (2005)
Siemens (2012)
Solvay (2013) 
Staedtler (2006)
ThyssenKrupp (2015)
TK Elevator (2020)
Total (2015)
Triumph (2001)
Vallourec (2008)
Volkswagen (2002)
Wilkhahn (2009)
 
Weltweite Vereinbarung zur Telearbeit
Renault (2021)
 
SE-Beteiligungsvereinbarungen

Bei der Umwandlung einer nationalen Aktiengesellschaft in eine Europäische Gesellschaft (SE) wird über die Beteiligung der Arbeitnehmer eine SE-Vereinbarung abgeschlossen. Sie regelt die Besetzung des Aufsichtsrates und die Befugnisse des europäischen SE-Betriebsrates. Nähere Informationen zur Rechtsform der SE haben wir auf einer SE-Themenseite zusammengestellt. Die folgenden Texte geben einen guten Einblick in die Inhalte von SE-Vereinbarungen:

Allianz (2014)
BASF (2015, Auszug)
Centrotec Sustainable (2019, unten auf der Seite)
Klöckner (2008, siehe Seite 29)
ProSiebenSat.1 Media (2015)
SAP (2014)
Sixt (2013, siehe Seite 28)
Windeln.de (2016, siehe Seite 35)

Mitbestimmungsvereinbarungen nach Verschmelzungsrichtlinie

Das Verfahren ist ähnlich der Umwandlung in eine Europäische Gesellschaft (SE): zunächst wird ein Besonderes Verhandlungsgremium (BVG) gebildet, das innerhalb von sechs Monaten Regeln zur Mitbestimmung mit der zentralen Leitung aushandelt. Der Unterschied zur SE besteht darin, dass ausschließlich über den Aufsichtsrat verhandelt wird. Für den Europäischen Betriebsrat ändert sich nichts. Über ihn wird nur verhandelt, wenn die Arbeitnehmerseite dies ausdrücklich beantragt. Es gelten dann die Regeln der EBR-Richtlinie und es wird gegebenenfalls ein zweites BVG errichtet.

Münchener Rück (2008)
 
Weitere Texte finden Sie auch auf Englisch und Französisch
 

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